Diskussion: „Entkriminalisierung im Abtreibungsrecht. Abschaffung des § 219a – muss § 218 folgen?“

Wer ungewollt schwanger wird und sich informieren will, beim wem er Hilfe findet, hat es bisher oft schwer. Denn bislang dürfen Ärztinnen und Ärzte keine öffentlichen Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch bereitstellen. Paragraf 219a des Strafgesetzbuches regelt das sogenannte „Werbeverbot“ für Abtreibungen, das zur Folge hat, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung stellen können, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Ersatzlose Streichung von § 219a

Nun soll der umstrittene § 219a ersatzlos gestrichen werden. Welche Bedeutung hat die Abschaffung für das Selbstbestimmungs- und Informationsrecht von Frauen? Muss als nächster Schritt die Streichung des § 218, der nach wie vor Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, folgen? Darüber wollen wir am Internationalen Frauentag mit Carmen Wegge (MdB), Meredith Haaf (Süddeutsche Zeitung) und euch diskutieren.

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Datum

08 Mrz 2022
Vorbei!

Uhrzeit

19:00 - 20:30

Veranstaltungsort

Online
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Veranstaltende

Friedrich-Ebert-Stiftung Bayern I Büro München
Website
https://www.fes.de/fes-in-bayern

Weitere Veranstaltende

Frauenstudien München
E-Mail
info@frauenstudien-muenchen.de

Referentin

  • Carmen Wegge
    Carmen Wegge
    Referentin

    Carmen Wegge ist Juristin, Juso, Künstlerin und Slammerin. Sie kämpft seit 2021 als Innen- und Rechtspolitikerin im Deutschen Bundestag für Gleichstellung, Grundrechte und gegen Rechts. Wegge ist davon überzeugt, dass Politik nicht nur in Berlin passiert, sondern jeden Tag im Gespräch mit Menschen.

  • Meredith Haaf
    Meredith Haaf
    Moderation

    Meredith Haaf, Jahrgang 1983, ist Redakteurin im Ressort Meinung. Sie hat Geschichte und Philosophie studiert, und beschäftigt sich am liebsten mit den Gebieten, in denen sich das Private und das Politische treffen.

  • Eva Waldschütz

2 Kommentare

  1. Ich wollte in meiner Jugend eine Abtreibung machen lassen. Allerdings war es sehr schwer, dafür Informationen zu finden. Ich finde es gut, dass sich das schrittweise ändert.

    Antworten
    • Danke für das Teilen dieser persönlichen Erfahrung. Die Streichung von Paragraph 219a war wirklich eine wichtige Entscheidung. Dennoch gibt es noch viel zu tun, damit Ärzt*innen nicht stigmatisiert werden und Abtreibungen in Deutschland kein Straftatbestand mehr sind.
      Viele Grüße
      Anja und das Team von Frauenstudien München e.V.

      Antworten

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